Montag, 23. Juli 2012

0D - nur noch eine Küche

Dieses Kapitel ist die Fortsetzung des Kapitels 08 - Die Küche. In ihm haben wir erzählt, dass wir zwei Küchen gekauft haben. Deshalb galt es nun, eine Küche (des großen Möbelgeschäfts) gegen Zahlung einer Abstandssumme i. H. v. 25% des Kaufpreises der Küche wieder loszuwerden.

Dieses Vorhaben gestalteten wir zweistufig: Wir baten um einen weiteren Termin, auf dem wir die Küche kräftig verkleinerten, damit auch die 25% Abstandssumme kleiner wurde. Der Glaubwürdigkeit wegen führten wir an, dass wir von unserer Bank den angestrebten Finanzierungsrahmen nicht erhalten haben, und deshalb zu Einsaprungen gezwungen werden. Zwei Wochen später dann folgte die zweite Stufe, die Stornierung der Küche (aufgrund von erfolglosen Einsparversuchen).

Damit gibt es nur noch eine Küche, und eben die Abstandssumme, die wir in dem Möbelgeschäft beim Kauf von anderen Gegenständen innerhalb von drei Jahren (anteilig) zur Anrechnung bringen dürfen.

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