Mittwoch, 19. September 2012

34 - Fensterreklamation

Nachdem die Fenster gesetzt waren, haben wir in 4 Fensterscheiben Lufteinschlüsse entdeckt. Zwei davon befinden sich im Wohnzimmer im Sichtbereich, d.h. man hat ihn beim Genießen der Aussicht immer im Auge. Ein weiterer befindet sich im Kinderzimmer auf der Südseite, welcher ebenfalls die Aussicht stört, wenn man klein ist. Der vierte befindet sich im Keller im Büro auf der Ostseite, dieser befindet sich allerdings nur im Randbereich des Fensters, von daher ist dieser Lufteinschluss nicht so dramatisch.

Am Freitag (14.09.2012) besuchte uns deshalb jemand des Glasherstellers, von dem der Fensterbauer sein Glas bezieht. Er argumentierte mit Richtlinien, die Lufteinschlüsse erlauben (je m² dürfen 3 Lufteinschlüsse mit einem Durchmesser kleiner als ein Millimeter oder einer mit einem Durchmesser zwischen einem und drei Millimetern im Glas sein). Wenn man den Hof (Lichtreflexionen) um den Lufteinschluss herum berücksichtigt, sind die Lufteinschlüsse alle größer als 3mm. Die Richtlinien-Diskussion haben wir sehr schnell abgeblockt und damit argumentiert, dass es sich um absolut hochwertige Fenster handelt, was sich natürlich auch im Preis äußert, und je höher der Preis ist, umso höher sind auch die Ansprüche, die befriedigt werden müssen. Außerdem schnitten wir noch das Thema Kundenzufriedenheit an, sodass als er als er sich am Ende verabschiedete recht zuversichtlich klang, dass die Fensterscheiben ausgetauscht werden [Anmerkung: Die Fensterscheiben können aus- und eingebaut werden, ohne dass das ganze Fenster ausgebaut werden muss].

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